In einem Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) und Amazon hat das Landgericht München I mit Urteil vom 30. Juli 2018 (Az. 33 O 12885/17) der Klage des vzbv stattgegeben und Amazon verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet unter www.amazon.de gebrauchte Smartphones zum Kauf anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um gebrauchte Ware handelt...mehr