Urteil vom 13.09.2018, Az.: C-54/17
Das Urteil betrifft eine Vorabentscheidungsfrage des Staatsrates Italien über die Auslegung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) sowie die Auslegung des Unionsrechts auf dem Gebiert der elektronischen Kommunikation (ins. RL 2002/21/EG und RL 2002/22/EG). Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde AGCM verhängte 2012 gegen Wind Tre (damals: Wind Telecomunicazioni) und Vodafone Italia (damals: Vodafone Omnitel) Geldbußen wegen der Vermarktung von SIM-Karten, auf denen kostenpflichtige Dienste vorinstalliert und –aktiviert waren, die dem Benutzer später in Rechnung gestellt wurden...mehr