Steuerrecht:
Bundesfinanzhof meldet zu Recht Zweifel an – ist die gesetzlich festgelegte Höhe der Nachzahlungszinsen heute noch verfassungsgemäß?
Steuernachzahlungen sind ohnehin unerwünscht, bergen aber oft noch ein ganz erhebliches weiteres Risiko. Gemäß §§ 233a, 238 AO sind Steuernachforderungen mit 0,5 Prozent Zinsen monatlich zu verzinsen, wobei der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt. Zu Recht wird nicht nur jeder unmittelbar Betroffene der Meinung sein, dass in der heutigen Niedrigzinsphase 6 % Jahreszinsen völlig lebensfremd sind, zumal der Gesamtbetrag der Nachzahlungszinsen – je nach Zinslauf – schnell die Höhe der eigentlichen Steuernachzahlung übersteigen kann...mehr