Steuerrecht:
Bundesfinanzhof entscheidet zu Gunsten der Versicherten – Bonuszahlungen der Krankenkasse bleiben ungeschmälert
Krankenkassen belohnen oftmals ihre Versicherten für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen mit Bonuszahlungen bzw. Zuschüssen für Gesundheitsmaßnahmen, die von den Versicherten privat finanziert worden sind. Seit dem BMF-Schreiben vom 19. August 2013, IV C 3 – S 2221/12/10010:004 vertritt die Finanzverwaltung ausdrücklich die Auffassung, dass in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung zu sehen ist, die den Sonderabgabenabzug mindert...mehr