26. Januar 2016 BMF: Jahreswechsel – was ändert sich zum 1. Januar 2016 im Steuerrecht?

Auch mit dem Jahreswechsel 2015/2016 werden im Steuerrecht wieder wichtige inhaltliche und verfahrensrechtliche Änderungen wirksam. Der Gesetzgeber hat unter www.bundesregierung.de eine detaillierte Übersicht der wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt. Verkürzt dargestellt handelt es sich im wesentlichen um folgende Änderungen:

 

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„Entlastungen für Steuerzahler und mehr Leistungen für Familien

Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Zum 1. Januar 2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das begrenzt auch "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression.

Steuer-Identifikationsnummer
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

Änderungen für Autofahrer
Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht - wie bisher - zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.

Abbau von Bürokratie
Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet.“

Fazit:
Auch wenn diese Neuregelungen nicht automatisch für jedermann zu einem Steuerspareffekt führen, wird man sich auf diese Änderungen einstellen müssen. Was sich der Steuergesetzgeber ansonsten noch im Laufe der Legislaturperiode an steuerlichen Änderungen einfallen lassen wird, bleibt abzuwarten.

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Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht und
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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