Nach Inkrafttreten der Regelungen des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes in Bezug auf die rechtserhaltende Benutzung von registrierten Marken in Deutschland bereits im Januar 2019 wird der Beginn und das Ende der Benutzungsschonfrist für Marken, die ab dem 14. Januar 2019 in Deutschland angemeldet wurden, im Register des DPMA angegeben. Dies macht es viel einfacher für Dritte, etwa in einem markenrechtlichen Konfliktfall, anhand des Markenregisters zu prüfen, ob eine bestimmte Marke dem gesetzlichen Benutzungszwang schon unterliegt oder nicht...mehr