01. August 2017 Markenrecht: Schlussanträge im Prozess Louboutin gegen Deichmann- Alles dreht sich um die rote Sohle

Seit Jahren geht der weltweit bekannte Schuhdesigner gegen die Verwendung der roten Sohlen an anderen Schuhen als an seinen eigenen vor. Christian Louboutin ist Inhaber der Benelux- Marke--, mit der er sich die roten Sohlen als Markenzeichen seiner Schuhe sichern lassen.

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Im Jahr 2013 klagte Louboutin gegen Deichmanns niederländische Tochterfirma Van Haren, die in den Niederlanden Pumps mit roter Sohle verkauft hat, vor einem Gericht in Den Haag. Der Designer Christian Louboutin verlangte Schadensersatz wegen Verletzung seiner Markenrechte.

Das mit dem niederländischen Fall befasste Gericht legte dem EuGH die Frage vor, wie die Eintragungshindernisse nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Markenrechtlinie 2008/95 auszulegen seien. Es wollte wissen, ob der in der Richtlinie verwendete Begriff "Form" auch nicht-dreidimensionale Eigenschaften der Ware, wie etwa Farben, erfasst. Danach ist die Form, die der Ware ihren "wesentlichen Wert" verleiht, nämlich nicht als Marke schutzfähig. Hierunter würde danach aus die Benelux- Marke des französischen Designers fallen.

In dem Rechtsstreit zwischen Europas größtem Schuhhändler und dem weltweit bekannten französischen Schuhdesigner Christian Louboutin, in dem es um die Verwendung der bekannten rotenm Schuhsohlen ging, hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nunmehr seine Schlussanträge gestellt, eine Entscheidung kann also nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Maciej Szpunar, Generalanwalt am EuGH, vertritt in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass für die roten Schuhsohlen kein Markenschutz besteht. Der Generalanwalt geht sogar noch weiter, in dem er sogar ein absolutes Schutzhindernis wegen fehlender Unterscheidungskraft für möglich hält.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Allerdings zeichnet sich aber eine Niederlage für Louboutin ab.

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