Domainstreitigkeiten

Domainstreitigkeiten

Was versteht man unter einer Domainstreitigkeit?

Zunächst versteht man als Domain einen zusammenhängenden Teilbereich des Domain Name System (DNS). Der DNS-Namensraum besteht selbst aus mehreren Domains, welche jeweils unterschiedliche Domains angehören. Die höchste Eben in der DNS-Hierarchie ist die sog. Root-Domain bzw. Null- oder Root-Label genannt. Anschließend folgt die Top-Level-Domain (TLD) wie z.B. com / org / net oder de. Hierauf folgen sodann die Second-Level-Domains und ferner die Third-Level-Domains oder schlicht Subdomains.

Im Domain-Vergabeverfahren, stellt eine Domain einen im Internet weltweiten einmaligen und eindeutigen Namen dar, der unter Einhaltung der Regeln für die Namensvergabe wählbar ist. Die exakten Regeln für die Namensvergabe richtet sich nach der Vergabestelle des Network Information Center (NIC) der jeweiligen Top-Level-Domain.

Typische Fälle von Domainstreitigkeiten sind beispielsweise Domaingrabbing oder Cybersquatting. Das Domaingrabbing stellt eine missbräuchliche Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen dar und bezieht sich in der Regel auf die Registrierung von Gattungsbegriffen. Bei Cybersquatting werden in der Regel bekannte Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen als Domains registriert und dem jeweiligen Rechteinhaber zum Kauf angeboten.

 

Was können wir für Sie tun?

Wir bieten Ihnen rechtliche Lösungen in Fällen von Domainstreitigkeiten. Hierzu bieten wir Ihnen die Durchführung von UDRP- und ADR Verfahren an.

Das UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) ist  ein von der ICANN entwickeltes, einfaches und kostengünstiges Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten. Dieses ist auf Domainregistrierungen unter zahlreichen generischen Top-Level-Domains anwendbar. Darüber hinaus haben über 60 Länder weltweit die UDRP identisch übernommen oder mit Änderungen für ihre jeweils eigene Länder Top-Level-Domain übernommen. Die Grundzüge des Verfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Derjenige der eine Domain registriert (Registrant) auf welche das UDRP Verfahren anwendbar ist, verpflichtet sich, keine Rechte von Dritten zu verletzen und im Streitfall am Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Das Schlichtungsverfahren kann von Jedermann, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, eingeleitet werden. Hierfür ist unerheblich, ob Kläger oder Beklagter Einzelpersonen oder Gesellschaften sind.

- Die Schlichtung erfolgt bei einer von vier verschiedenen, von der ICANN akkreditierten Organisationen.

- Der Kläger muss nachweisen, dass der Domainname des Registranten mit seiner Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist. Ferner muss der Kläger nachweisen, dass der Beklagte weder Reche noch ein legitimes Interesse am Domainnamen hat und die Benutzung des Domainnamens sowie dessen Registrierung in böser Absicht erfolgte.

- Der Beklagte hat anschließend die Möglichkeit sein legitimes Interesse nachzuweisen. Für die Überprüfung der bösen Absicht werden die Umstände des Einzelfalls sowie mehrere sachbezogene Prüfungen herangezogen.

- Abschließend entscheidet eine unabhängige Schlichtungsperson, ob die Domain übertragen oder die Klage abgewiesen wird. Nach der Entscheidung haben beide Parteien noch die Möglichkeit ein ordentliches Gericht anzurufen. Die Übertragung der Domain erfolgt, wenn dies entschieden wurde und der Beklagte binnen zehn Tagen kein ordentliches Gericht angerufen hat. Die Kosten des UDRP Verfahrens liegen maximal bei 5000 US-Dollar und variieren je nach Anzahl der involvierten Domains und der eingeschalteten Schlichtungspersonen.

Zur Übersicht zu den Verfahrensgebühren des UDRP-Verfahrens: https://www.udrp.de/udrp-verfahrensgebuehren/

 

Das ADR-Verfahren ist eine alternative Möglichkeit zur Lösung von Domainstreitigkeiten. Das ADR-Verfahren gilt für .eu-Domains (oder den entsprechenden Varianten in anderen Schriften). Die Vorteile des ADR-Verfahrens sind folgende:

- Sie können ohne die Hilfe eines gesetzlichen Vertreters eingeleitet werden und werden online verhandelt. Schriftverkehr erfolgt ausschließlich per E-Mail. Somit entfällt das Reisen.

- Werden in der Regel von Experten für geistiges Eigentum und nicht von Richtern entschieden.

- Werden in der Regel in der Sprache des Domaininhabers verhandelt. Als Beschwerdeführer besteht die Möglichkeit auf kostenpflichtigen Antrag die Verhandlungssprache in eine andere offizielle EU-Sprache zu ändern. Der Antrag wird nach Ermessen der Schiedsrichter entschieden.

- Dauern im Durchschnitt vier Monate bis zur Entscheidung und bieten eine finanzierbare Alternative zu gewöhnlichen Gerichtsverfahren.

Das ADR-Verfahren wird bei einem ADR-Anbieter durch Einreichen einer Beschwerde eingeleitet. Die Beschwerde muss inhaltlich begründend und die Argumente bewiesen sein. Es besteht die Möglichkeit elektronische Beweisstücke hinzuzufügen. Die Entscheidung der Mitglieder der Schiedskommission wird schriftlich innerhalb von drei Werktagen, nachdem sie getroffen wurde, mitgeteilt.

Wird das Verfahren gewonnen und die allgemeinen Registrierungsvoraussetzungen für die Registrierung unter der .eu-TLD sind erfüllt, wird die Domain nach Ablauf der 30-tägigen-Berufungsfrist auf Sie übertragen. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Registrierung gelöscht und die Domain wird nach Ablauf einer 30-tägigen-Quarantänezeit wieder zur Registrierung freigegeben.

Geht das Verfahren verloren, ist die Entscheidung des ADR-Schiedsgerichts rechtskräftig. Es besteht jedoch die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen vor einem konventionellen Gericht einen Einspruch gegen die ADR-Entscheidung zu erheben.

 

Wir, als Ihr Anwalt in Domainstreitigkeiten, beraten Sie in den Fragen welches Verfahren für Sie sinnvoll ist und führen dieses für Sie durch.

 

Wie Sie uns erreichen:

Falls Sie unsere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter wagner@webvocat.de, vereinbaren sie telefonisch einen Termin unter +49 681 958282-0 oder per Fax unter + 49 681 958282-10. Wir sind gerne für Sie da!