Das Landgericht Hamburg (Beschluss, Az.: 327 O 271/18) hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ehefrau des Fußballnationalspielers Mats Hummels erlassen.
Hummels hatte im Juni 2018 in München eine Schuhkollektion präsentiert, welche unter anderem mit dem „Hummels“-Schriftzug versehen waren.
Hierin sah der dänische Sportschuhersteller Hummel eine Verletzung seiner Markenrechte.
Nach Einschätzung des Sportartikelherstellers, welche das Gericht im Rahmen seines Beschlusses bestätigte, besteht aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit eine Verwechselungsgefahr. Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Zeichen in sechs von sieben Buchstaben übereinstimmen.
Ob die einstweilige Verfügung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Der Anwalt von Hummels hat bereits angekündigt gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.
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