26. Februar 2019 Markenrecht: Brexit

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Brexit und die möglichen Folgen für Unionsmarken


Der Brexit und ein mögliches No-Deal-Szenario rücken näher. Was aber passiert im Fall ei-nes ungeordneten Austritts Großbritanniens mit EU-weit geschützten Marken und wie sollten sich die Inhaber von entsprechenden Schutzrechten nun verhalten?

Mögliche Folgen / Auswirkungen eines harten Brexit

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verlieren grundsätzlich uni-onsweit geltende Schutzrechte ihren Schutz in Großbritannien.

Dies hat u. a. Auswirkungen für sämtliche Inhaber dieser Schutzrechte, für die Großbritannien bedeutend ist und die keine nationalen Marken in Großbritannien geschützt haben. Diesen drohen im Falle eines ungeordneten Brexits Schutzlücken.

Derzeitiger Sachstand


Das vorbezeichnete Problem ist sowohl in London als auch in Brüssel bekannt. Die britische Regierung hat bereits Entwürfe für entsprechende Regelungen vorgelegt. Es ist sehr wahr-scheinlich, dass diese Regelungen nach dem Brexit verbindlich in Kraft treten und somit für Klarheit und Rechtssicherheit für betroffenen Markeninhaber sorgen werden.

Was ist zu tun?


Wir stehen im ständigen Austausch mit unseren Korrespondenzkollegen in Großbritannien und werden unsere Mandanten über mögliche zu ergreifende Maßnahmen informieren.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Markenrecht haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwältin Carolin Bastian LL.M.
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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