Das LG Hamburg hat geurteilt, dass die Gestaltung einer Webseite, auf der Verbraucher die Anlagestrategien Dritter verfolgen können, eine irreführende Werbung darstellen kann.
Vorliegend wurden die Nutzer der Webseite nicht darüber informiert, dass sie registriert sein müssen, um die in einem Händlerprofil hinterlegten Statistiken abrufen zu können. Stattdessen wurde eine Fehlermeldung angezeigt, die einen technischen Fehler vorgab und eine Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst nahe legte.
Eine geschäftliche Entscheidung im Zusammenhang einer irreführenden geschäftlichen Handlung gem. §§ 5a, b UWG kann bereits in der täuschungsbedingten Kontaktaufnahme gesehen werden, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Geschäftsabschluss kommt.
LG Hamburg, Urteil vom 4. Februar 2025 - 406 HKO 46/24
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