Dass LG Köln hat entschieden, dass eine unberechtigte Urheberrechtsbeschwerde gegenüber einer Streaming-Plattform (sog. Copyright-Strike) mit dem Ziel der Blockade der Inhalte auf der Plattform einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des tatsächlich berechtigten Urhebers darstellen kann.
Nach den Feststellungen des LG Köln ist die Rechtsprechung des BGH zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte Urheberrechtsbeschwerde gegenüber Plattformen übertragbar.
Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdemöglichkeiten der Plattformen, die wegen des eigenen Haftungsrisikos der Plattformen regelmäßig eine unmittelbare Wirkung zeigen, die herkömmlichen Formen außergerichtlicher Schreiben (z. B. Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen) zunehmend verdrängen. Demnach ist bei einer unberechtigten und nicht nachvollziehbar begründeten Urheberrechtsbeschwerde gegenüber einer Online-Plattform erst recht von einem Verstoß gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Urheber, Rechteinhaber bzw. Content Creator auszugehen.
LG Köln, Urteil vom 9.1.2025 - 14 O 387/24
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