20. Januar 2020 Bundesregierung: Jahreswechsel – das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht

Mit dem Jahreswechsel 2019/2020 werden im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen wirksam. Die Bundesregierung hat unter www.bundesregierung.de eine Übersicht der auszugsweise dargestellten folgenden wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt:

„Umwelt, Klima, Energie

Klimaschutzgesetz: CO2-Ausstoß verbindlich senken
Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ihr nationales Klimaschutzziel erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern. Ein unabhängiger Expertenrat wird die Fortschritte begleiten.

Ökostrom-Umlage steigt leicht in 2020Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Umlage für Ökostrom - die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Die EEG-Umlage wird über die Stromrechnung gezahlt.

"Smart Meter" – Intelligente Stromzähler werden Pflicht
Ab Januar 2020 wird der Einbau eines intelligenten Strommesssystems, sogenannte Smart Meter, für private Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in Kraft getretene "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" vor. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für alle Stromkunden Pflicht.

Kernkraftwerk geht vom Netz
Zum 31. Dezember 2019 wird der zweite und letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg abgeschaltet. Block 1 ging bereits im März 2011 vom Netz. So sieht es das Atomgesetz vor. Damit erlischt der gesamte Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks Philippsburg zum Jahresende 2019.

Arbeit

Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf 2,4 Prozent
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen werden um rund 600 Millionen Euro jährlich entlastet.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 1. Januar 2020. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018.

Soziales

Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Ab 1. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung.

Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab 1. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Gesundheit

Entlastung in der GKV für Betriebsrentnerinnen und -rentner
Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.

Apps auf Rezept

Ärztinnen und Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden erleichtert.

Bildung und Forschung

Für alle Auszubildenden Mindestvergütung
Zum 1. Januar 2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional" oder "Master Professional" geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden.

Inneres

Zensus-Gesetz tritt in Kraft
Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung durchzuführen. Erfasst werden neben der Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.

Verbraucherschutz

Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen
Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Bons nur noch ohne schädliches Bisphenol A
Ab dem 2. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und Verboten im Lebensmittelbereich.“

Fazit:

Die Neuregelungen entlasten zwar teilweise die Wirtschaft, führen aber nicht automatisch auch zu einem ansonsten dringend erforderlichen Bürokratieabbau. Was sich der Gesetzgeber in der laufenden Legislaturperiode ansonsten noch an für die Wirtschaft relevanten gesetzlichen Änderungen einfallen lassen wird, bleibt abzuwarten.

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Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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