20. Dezember 2016 Urheberrecht: Voreingestelltes WLAN-Passwort darf grundsätzlich beibehalten werden

BGH, Urteil vom 24. November 2016, Az.: I ZR 220/15

Den Inhaber eines Internetanschlusses treffen bekanntlich umfangreiche Prüfungspflichten, möchte dieser verhindern, als Störer für Urheberechtsverletzungen Dritter über den eigenen Internetanschluss zu haften. Eine Schwachstelle, über welche sich Dritte Zugriff auf einen fremden Internetanschluss verschaffen können, ist insbesondere die WLAN-Funktion eines Routers. Der Anschlussinhaber ist daher zur Prüfung verpflichtet, ob der Router über die im Zeitpunkt des Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt.

 

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Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten Passworts für den WLAN-Zugriff kann nach Auffassung des BGH eine Verletzung der Prüfpflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt.

Im entschiedenen Fall erfolgte die Verschlüsselung über einen als hinreichend sicher anerkannten Standard. Es bestanden darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür, dass das voreingestellte Passwort nicht marktüblichen Standards entsprach oder Dritte es entschlüsseln konnten. Die Klägerin hatte keinen Beweis dafür angetreten, dass es sich um ein Passwort handelte, welches vom Hersteller für eine Mehrzahl von Geräten vergeben worden war, während die Beklagte durch Benennung des Routertyps und des Passworts sowie durch die Angabe, es habe sich um ein nur einmal verwendetes Passwort gehandelt, ihrer sekundären Darlegungslast genügt. Sie hafte daher nicht für die durch den Dritten mithilfe ihres Anschlusses begangenen Urheberrechtsverletzungen.

Fazit:

Dass der Zugriff auf den eigenen Router per WLAN wirksam durch ein Passwort zu sichern ist, sollte allgemein bekannt sein. Nach Auffassung des BGH kann hierzu auch ein vom Hersteller voreingestelltes Passwort ausreichen, sofern dieses die allgemeinen Anforderungen an ein sicheres Passwort erfüllt und für jeden Router individuell vergeben wurde. Dennoch sollte im Zweifel ein individuelles und sicheres (!) Passwort vergeben werden.

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