29. September 2015 Wettbewerbsrecht: LG Frankfurt verbietet irreführende Werbung für Waschmittel

Laut dem „beck-aktuell“-Newsletter vom 22. September verbot das Landgericht Frankfurt a. M. eine Werbung mit der Aussage „+30% mehr Wäschen pro Liter“ für ein Waschmittelkonzentrat des Herstellers Procter & Gamble.

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Die Aussage sei zwar objektiv richtig. Der Zusatz „pro Liter“ sei jedoch in einer zu kleinen Schriftgröße angegeben worden. Der Verbraucher werde daher einen Vergleich mit dem alten Produkt vornehmen, welches in einer 1.200ml-Flassche vertrieben wurde. Mit der Einführung des verbesserten Konzentrats hatte Procter & Gamble jedoch gleichzeitig die Flaschengröße auf 950ml reduziert, so dass die Ergiebigkeit pro Flasche gegenüber dem alten Produkt lediglich um 10% verbessert wurde.

Fazit:

Auch objektiv richtige Werbeaussagen können je nach Gestaltung und unter Berücksichtigung sonstiger Umstände irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sein. Wäre die Bezugsgröße „pro Liter“ ausreichend sichtbar angegeben worden, hätte die Änderung der Flaschengröße wohl keinen Einfluss auf die Wahrnehmung der Verbraucher gehabt. Ebenso wäre es auf die angegebene Bezugsgröße wohl nicht angekommen, hätte der Hersteller nicht gleichzeitig die Flaschengröße reduziert.

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