Dieses Mal trifft es die Influencerin Sonnyloops, die einen Instagram-Account mit inzwischen über 700.000 Followern hat. Dort postete sie zahlreiche Bilder, überwiegend von sich selbst, und verlinkte diese mittels sog. Tags mit Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten Produkte sowie Dienstleistungen, ohne diese Tags als Werbung kenntlich zu machen. Nach Auffassung des OLG Frankfurt a. M. stellt dies eine getarnte Werbung und damit einen Verstoß gegen § 5a Abs. 6 UWG dar. Daher untersagte ihr das Gericht mit unanfechtbarem Beschluss vom 23. Oktober 2019, 6 W 68/19, in der zweiten Instanz im einstweiligen Verfügungsverfahren das oben genannte Verhalten...mehr