06. März 2019 Urheberrecht: Ist „Geschmack“ urheberrechtlich schutzfähig?

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13.11.2018 (310/17) die Urheberrechtsfähigkeit von Geschmack verneint. Der zu entscheidende Sachverhalt war Folgender:

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Ein holländisches Unternehmen (Klägerin) war der Meinung, dass der Geschmack einer von ihm entwickelten und hergestellten Käsesorte im urheberrechtlichen Sinne als eigene geistige Schöpfung anzusehen sei und erhob Klage gegen einen Mitbewerber, der – unter anderer Bezeichnung – einen nach Meinung der Klägerin geschmacklich identischen Käse anbot. Darin sah die Klägerin eine urheberrechtsverletzende Vervielfältigung des Geschmacks des eigenen Käses.

Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Vorabentscheidung über mehrere für das Bestehen eines Urheberrechts am Geschmack eines Produktes nach Unionsrecht relevante Fragen.

Der EuGH entschied, dass der Geschmack eines Lebensmittels kein „Werk“ im urheberrechtlichen Sinne sei, da der Werkbegriff eine Ausdrucksform beinhalte, die mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar sei.

Dies sei bei dem Geschmack eines Lebensmittels nicht der Fall, da er nicht präzise und objektiv bestimmt werden könne, denn er hänge vom individuellen menschlichen Geschmacksempfinden und der Geschmackserfahrung ab.

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