Registrierung von Marken

Marken können räumlich auf unterschiedliche Art und Weise geschützt werden. In Betracht kommen folgende Registrierungen:

  • Nationale Registrierung der Marke bei nationalen Markenämtern, in Deutschland dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Internationale Registrierung national registrierter Marken über die Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle (OMPI)
  • Registrierung als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

Welche Schutzmöglichkeit im Einzelfall gewählt wird, hängt in erster Linie vom künftigen Markt ab, auf dem die Produkte bzw. Dienstleistungen angeboten werden sollen und sollte unbedingt vor Anmeldung des Kennzeichens gemeinsam mit Ihnen abgestimmt werden, um rechtzeitig die Priorität Ihrer Marke gegenüber Drittzeichen sicherzustellen.

Nach dem Beitritt der EU zum so genannten Protokoll zum Madrider Markenabkommen ist nunmehr auch die internationale Erstreckung einer deutschen Marke auf das Gebiet der EU möglich; in Bezug auf die Kosten unterscheidet sich diese Eintragung nicht wesentlich von den Kosten der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, birgt jedoch ungeahnte Vorteile im Falle der Zurückweisung der IR-Gemeinschaftsmarke. Diese kann umgewandelt werden in eine normale IR-Marke.

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