Unsere Dienstleistungen

Recherchen:

Vor Anmeldung Ihrer Marke recherchieren wir für Sie in Ihrem Auftrag nach prioritätsälteren verwechslungsfähigen und/oder identischen Zeichen, um schon vor Registrierung ihrer Marke einen künftigen Konfliktfall möglichst auszuschließen.
Ebenso recherchieren wir nach vor bekannten bereits offenbarten Mustern, die der Schutzfähigkeit Ihres Designs entgegen stehen könnten.

Unsere enge Zusammenarbeit mit professionellen Recherchediensten ermöglicht hierbei eine nahezu weltweite, lückenlose und zeitnahe Recherche.

Anmeldung von Schutzrechten:

Zu unseren Haupttätigkeitsgebieten zählt die Anmeldung von Marken und Designs weltweit.
Dabei entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Art von Marke (z. B. Wortmarke, Bildmarke, Kombinationszeichen, Farbmarke) für welche Waren/Dienstleistungen registriert werden soll. Sodann wird anhand des Marktes für die relevanten Produkte entschieden, welche Art des räumlichen Schutzes gewählt werden sollte, z. B. eine nationale Markeneintragung mit anschließender internationaler Registrierung, die Registrierung als Gemeinschaftsmarke oder Gemeinschaftsdesign innerhalb der EU, oder, in besonderen Fällen, insbesondere bei Designs, die nationale Registrierung in verschiedenen Staaten.
Neben der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt auch die internationale Registrierung und die Eintragung als Gemeinschaftsmarke unmittelbar durch uns. Lediglich die nationale Eintragung Ihres Schutzrechts in verschiedenen Staaten -die insbesondere bei Designs in Betracht kommt - erfordert die Beauftragung ausländischer Kollegen. In diesem Fall verfügen wir über ein Netz von spezialisierten Korrespondenzkollegen, mit denen wir regelmäßig vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Verwaltung und Überwachung von Schutzrechten:

Nach der Eintragung Ihrer Marke bzw. Ihres Designs tragen unsere qualifizierten Sachbearbeiter/Innen Sorge dafür, dass laufende Fristen überwacht und beachtet werden. Hierzu zählen die Prioritätsfrist nach der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) und die Frist zur Verlängerung Ihres Schutzrechts, aber auch die bei Marken beachtliche Benutzungsschonfrist.

Um mit Ihrer Marke verwechslungsfähige jüngere Kennzeichen möglichst frühzeitig zu entdecken, überwachen wir die Marken unserer Mandanten durch spezielle, weltweit tätige Überwachungsdienste. Im Konfliktfall benachrichtigen wir Sie umgehend und entwickeln die Strategie für das weitere Vorgehen.

Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen – Verteidigung gegen Angriffe Dritter:

Werden wir auf den Gebrauch oder gar die Eintragung eines Ihre Rechte verletzenden Zeichens oder Designs aufmerksam, werden wir den Rechtsverletzer in der Regel zunächst außergerichtlich abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Unterwirft sich der Verletzer nicht innerhalb der eingeräumten Frist, werden wir - im Falle einer Rechtsverletzung innerhalb Deutschlands - den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und/oder Hauptsacheklage einreichen.

Sollte Ihnen eine Abmahnung wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung zugehen, prüfen wir kurzfristig, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen; zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ergreifen wir umgehend die geeignete Maßnahmen durch die Hinterlegung von Schutzschriften; bei berechtigten Ansprüchen prüfen wir regelmäßig, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, die auch die Interessen unseres Mandanten angemessen berücksichtigt.

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