Abhängig vom räumlichen und gegenständlichen Schutzbereich, von der Markenart sowie von der Anmeldemodalität (Papier oder e-filing) fallen für die Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke unterschiedliche Amtsgebühren an.
Anmeldeverfahren für ein Muster: | 70,00 € |
Bekanntmachungskosten pro Design: (fällt lediglich an, wenn eine Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe gewünscht wird) | 30,00 € |
Die Gebührenordnung ist auf der Website des DPMA als Formular zum downloaden unter http://www.dpma.de/design/index.html veröffentlicht.
Eintragungsgebühr: | 230,00 € |
Bekanntmachungsgebühr: | 120,00 € |
Die Gebührenordnung ist auf der Website des HABM unter oami.europa.eu/ows/rw/pages/RCD/feesPayment/feesPayment.de.do veröffentlicht.
Für die internationale Registrierung fallen unterschiedliche Gebühren an, je nachdem, welcher Fassung des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle (HMA), Fassung von 1934, 1960 oder 1999, die bei der Registrierung benannten Länder sowie das Ursprungsland angehören.
Internationale Anmeldungen unter Geltung der Fassung von 1960 oder 1999: Grundgebühr für ein Muster | 397,00 SFR |
Internationale Anmeldungen unter Geltung der Fassung von 1934: Grundgebühr für ein Muster | 216,00 SFR |
Die Gebührenordnung ist auf der Website der OMPI/WIPO in Englisch, Französisch und Spanisch unter http://www.wipo.int/hague/en/fees/sched.htm veröffentlicht.