Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13.11.2018 (310/17) die Urheberrechtsfähigkeit von Geschmack verneint. Der zu entscheidende Sachverhalt war Folgender: Ein holländisches Unternehmen (Klägerin) war der Meinung, dass der Geschmack einer von ihm entwickelten und hergestellten Käsesorte im urheberrechtlichen Sinne als eigene geistige Schöpfung anzusehen sei und erhob Klage gegen einen Mitbewerber, der – unter anderer Bezeichnung – einen nach Meinung der Klägerin geschmacklich identischen Käse anbot. Darin sah die Klägerin eine urheberrechtsverletzende Vervielfältigung des Geschmacks des eigenen Käses...mehr