WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Newsletter | Februar 2019

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NEWSLETTER 2/2019

Geistiges Eigentum (Intellectual Property)

Markenrecht:
Brexit

Der Brexit und ein mögliches No-Deal-Szenario rücken näher. Was aber passiert im Fall ei-nes ungeordneten Austritts Großbritanniens mit EU-weit geschützten Marken und wie sollten sich die Inhaber von entsprechenden Schutzrechten nun verhalten? Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verlieren grundsätzlich uni-onsweit geltende Schutzrechte ihren Schutz in Großbritannien. Dies hat u. a. Auswirkungen für sämtliche Inhaber dieser Schutzrechte, für die Großbritannien bedeutend ist und die keine nationalen Marken in Großbritannien geschützt haben...mehr 

 

Markenrecht:
Krombacher darf weiter mit „Felsquellwasser“ werben

Bereits seit 1960 wirbt die Krombacher-Brauerei mit dem Slogan "mit Felsquellwasser gebraut". Dieser Slogan war nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Hamm (Urt. v. 24.01.2019, Az. 4 U 42/18). Das OLG Hamm wies den Antrag eines Hobbybrauers, den Antrag auf dem deutschen Markenregister zu löschen, ab. Die Argumentation des Hobbybrauers war, dass die die Brauerei den Begriff des Felsquellwassers gar nicht als Bezeichnung für ihr Bier, sondern nur als Beschreibung für einen Inhaltsstoff nutze...mehr 


Wirtschaftsrecht

Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung:
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof  (vgl. etwa Urteil vom 28. August 2014, V R 49/13) bestimmen sich die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Mit anderen Worten findet der umsatzsteuerpflichtige Leistungsaustausch immer im jeweiligen unternehmerischen Vertragsverhältnis usw. statt. Bereits mit Urteil vom 22.November 2018, V R 65/17, hat der Bundesfinanzhof diese Rechtsprechung für die Bruchteilsgemeinschaft aufgegeben und festgestellt, dass die Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer sein kann...mehr

Bundesarbeitsgericht:
Neues zum Verfall von Urlaubsansprüchen

§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG regelt, dass Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird, grundsätzlich verfällt. Dies galt nach bisheriger Rechtsprechung selbst für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig, aber erfolglos aufgefordert hatte, ihm Urlaub zu gewähren. Mit Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15, hat das Bundesarbeitsgericht hierzu entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat...mehr


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