Internetrecht:
Zu-eigen-machen eines Beitrages in sozialen Netzwerken
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 7.2.2017 (Az. 4 U 1419/16) entschieden, dass ein in einem sozialen Netzwerk „geteilter“ Inhalt, der Nutzer sich diesen Inhalt erst dann zu eigen mache, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung verbinde. Verkürzt lag dem Urteil folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen, da er in einem sozialen Netzwerk einen von einem Dritten geschriebenen Beitragt „geteilt“ hatte...mehr