Online-Händler dürfen nur unter engen Voraussetzungen Gebühren für die Auswahl einer bestimmten Zahlungsart verlangen. Unter anderem muss es mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlalternative geben. Das OLG Frankfurt (Urt. v. 24.8.2016, 11 U 123/15) hat nun eine Entscheidung des LG Frankfurt aufgehoben. Eine dieser Alternativen wäre die Zahlungsart „sofortüberweisung“...mehr