26. März 2018 Wettbewerbsrecht: OLG München: Was sich „bayerisch“ nennt, muss aus Bayern kommen

Vor dem Oberlandesgericht München ging es zuletzt in zwei Verfahren um Süßigkeiten- genauer gesagt um Bonbons. Vor dem OLG München stritten sich zwei bayerische Bonbonhersteller um Werbung mit dem Image ihrer Heimat. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Bayern. Das beklagte Unternehmen bewarb seine Produkte unter dem Namen „Alpenbauer“ u.a. mit dem typisch bayrischen blau-weißen Rautenmuster und der Aussage „Bayerische Bonbonlutschkultur“.

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Das klagende Unternehmen, die bayerische Süßwarenherstellerin Wiedenbauer, warf der Beklagten vor, unrechtmäßig mit der Herkunft ihrer Produkte aus dem Freistaat Bayern zu werben.

Zwar hat die Beklagte ihren Sitz in Bayern, lässt die Bonbons aber in Österreich produzieren. Dass die Konkurrenz ihre Bonbons trotz des Produktionsstandorts Österreich mit der Aussage „Bayerische Bonbonlutschkultur“ und in Papier mit Rautenmuster hüllte, hielt Wiedenbauer für einen irreführenden Bezug auf eine angeblich bayerische Herkunft.

Das OLG folgte in diesem Verfahren den Ausführungen des klagenden Unternehmens und bestätigte somit auch das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts. Das OLG führte zur Begründung aus, dass es denkbar sei, dass die angesprochenen Verbraucher davon ausgehe, dass wenn die Bonbons mit „Bayerischer Bonbonlutschkultur“ beworben werden, diese auch in der Tat aus Bayern stammen.

Im zweiten Verfahren ging es alleine um die blau-weiße Verpackung der Bonbons. Die Klägerin sah auch hier eine Irreführung, da sie der Auffassung war, dass die Rauten unmissverständlich auf eine bayerische Herkunft hinweisen würden. Ebenfalls ein Dorn im Auge war der Klägerin der Name der Süßigkeiten „Alpenbauer“. Die Klägerin ist der Ansicht, Wien liege nicht in den Alpen.

Der Senat änderte das Urteil des Landesgerichts, welches diese Klage abgewiesen hatte, teilweise ab und untersagte es dem Unternehmen, künftig eine Verpackung mit Rautenmuster in Verbindung mit dem "Alpenbauer"-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden.

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