Nach Einschätzung des LG Köln (Urteil vom 05. März 2018, Az.: 31 O 379/17) ist die Benutzung solcher Begriffe in der Werbung irreführend, sofern diese nicht näher erläutert werden.
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Galeria Kaufhof hatte auf seiner Webseite mit der Aussage „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“ für einen „Bügel-BH für Mädchen“ geworben ohne darauf hinzuweisen auf welche Grundlage sich diese Aussagen stützen. So wurde weder konkret über die die Herstellungsweise des Produkts informiert, noch ob im konkreten Fall das Produkt besonders umweltfreundlich und sozialverträglich hergestellt worden ist oder nur eine der beiden Angaben zutreffend war.
Hiergegen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun mit Erfolg vorgegangen. Galeria Kaufhof hat im den Verfahren vor dem LG Köln die geltend gemachten Ansprüche anerkannt.
Die Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können Sie hier abrufen:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/urteil-werbung-von-galeria-kaufhof-irrefuehrend
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