01. August 2017 Unser Team stellt sich vor: Rechtsanwältin Kerstin Schwarz

Kerstin Schwarz wurde im Oktober 2016 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verstärkt ebenfalls seit Oktober 2016 das Dezernat im Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft.


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Die Schwerpunkte der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Schwarz liegen im gewerblichen Rechtsschutz, hier insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht. Frau Rechtsanwältin Schwarz berät darüber hinaus auch in den Gebieten des Lebensmittel- und Heilmittelwerberechts.

Die Beratung beinhaltet in den vorgenannten Bereichen insbesondere auch die ständige Überprüfung von Werbematerialien und Marketingkampagnen.

Durch die ständige Verschärfung des Verbraucherschutzes sind medienwirksame und absatzfördernde Werbekampagnen immer schwerer umzusetzen. Hierzu berät sie Frau Rechtsanwältin Schwarz im Hinblick auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Packmitteln, Werbekampagnen in Social Media und Printmedien.

Da ein Wettbewerbsverstoß für Unternehmen weitreichende Folgen haben kann, sollte die rechtliche Beratung von Unternehmen genau dies im Hinterkopf behalten. Dennoch ist es – und dies verstehen wir bei WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft- für Unternehmen mehr als wichtig, auch Werbung zu machen, die öffentlichkeitswirksam ist und Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Darüber hinaus formen Marken oftmals ein Unternehmen und stellen oftmals die Identität eines Unternehmens dar. Hierzu ist eine richtige Markenanmeldung sowie die damit einhergehende Markenverwaltung und –verteidigung extrem wichtig. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Markenanmeldung und übernehmen sämtliche notwendige Korrespondenz für Sie.

Weitere Informationen zu Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwarz finden Sie unter www.webvocat.de. Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.



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