09. November 2017 Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen

„Halo- i bims 1 Anwalt“, „I bims“ und „vong“. Seit mehr als einem Jahr liest man diese Ausdrücke immer wieder, insbesondere bei Facebook. Es gibt inzwischen T-Shirts, Tassen und vieles mehr, auf denen „I bims“ steht. Die Begriffe resultieren aus der Facebook-Seite „Nachdenkliche Sprüche mit Bilder“. Diese wurde im September 2015 von Sebastian Zawrel gegründet. Die Internet- bzw.- Kunstsprache „VONG“ ist insbesondere durch Facebook überaus bekannt geworden.

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Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong"-Sprache. Die Sprache beinhaltet absichtlich überdurchschnittlich viele Grammatik- und Rechtschreibfehler und insbesondere auch die Konstruktion „vong….her“. Mit der konstruierten Sprache hat der im Wesentliche dafür Verantwortliche- einen eindeutigen Urheber gibt es wohl nicht- die Verbreitung sentimentaler Bilder in den sozialen Netzwerken auf die Schippe genommen.

Die Werbeagentur, welche sich die Marken hat schützen lassen, geht nun konsequent gegen vermeintlich unberechtigte Verwendungen der Marken vor. Allerdings bedeutet eine Markeneintragung nicht per se, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr genutzt werden darf.
Die Markeneintragungen „I bims“ und „vong“ sind eigentlich wertlos. Eingetragen wurden die Begriffe in das Register des DPMA nur, weil sie für die eingetragenen Begriffe nicht beschreibend sind –„I bims“ oder „vong“ sind bspw. weder für Koffer, noch für Tassen beschreibend.

Werden die nunmehr als Marke eingetragenen Begriffe benutzt, stellt sich schnell die Frage nach einer Markenrechtsverletzung. Die Benutzung der Begriffe durch Dritte ist allerdings nur dann markenrechtsverletzend, wenn diese als Herkunftshinweis der Produkte verstanden werden. Die angesprochenen Verbraucher müssten sich also eine Vorstellung über die Herkunft der Ware bilden. Dies wird bei den Begriffen „vong“ und „I bims“ meist ausscheiden, so dass eine Markenrechtsverletzung nicht gegeben sein wird.

Die eigentliche Wertlosigkeit der Marken bedeutet natürlich nicht, dass sich der ein oder andere Konkurrent nicht einschüchtern ließe und auf den Verkauf von Produkten mit „vong“ oder „I bims“ verzichtet. Die Agentur dachte sich wohl bei der Markeneintragung „Halo i bims, 1 Schelm, der Böses denkt.“. Mittlerweile geht die Agentur nämlich auch gegen die Verwendung durch Dritte vor.

Letztlich kann man sich nur fragen: „Was ist das für 1 1tragung vong Markenrecht her?“

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Rechtsanwältin Kerstin Schwarz

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