29. August 2017 Wettbewerbsrecht: Bundesnetzagentur geht gegen Energieanbieter Energy2day wegen unerlaubter Telefonwerbung vor

Wegen rechtswidriger Werbeanrufe hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieanbieter Energy2day ein Bußgeld in Höhe von 300.000,00 Euro verhängt. Es handelt sich hierbei um das maximale Bußgeld, dass die Bundesnetzagentur verhängen darf.

 

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Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02082017_Bussgeld.html

Gegen den Münchener Energieanbieter lagen der Bundesnetzagentur Beschwerden von über 2.500 Verbrauchern vor.

Die Anrufe erfolgten durch Subunternehmer im Auftrag von Energy2day und sollten die Verbraucher zu einem Wechsel des Energieanbieters zu bewegen.

Besonders dreist war in diesem Zusammenhang, dass sich die Anrufer entweder als örtlicher Energieversorger ausgaben oder behaupteten es läge eine Kooperation mit dem örtlichen Energieversorger vor.

Beides war schlichtweg gelogen, an der gesetzlich erforderliche Einwilligung der Verbraucher in die telefonische Kontaktaufnahme fehlte es ebenfalls, weshalb die Bundesnetzagentur nun das Rekordbußgeld verhängt hat.

Die Bundesnetzagentur hat hierbei insbesondere deutlich gemacht, dass Energy2day für das Handeln der Subunternehmer verantwortlich ist.

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