28. Juli 2017 Geld zurück bei Unternehmerdarlehen: Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte unwirksam

Eine aktuelle Rechtsentwicklung, die fast alle mittelständischen Unternehmer betrifft, kommt nicht alle Tage vor.

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Der Bundesgerichtshof hat hierzu am 4. Juli 2017 in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 – XI ZR 562/15, XI ZR 233/16).

Diese Urteile haben zur Folge, dass betroffene Unternehmer in vielen Fällen die für ihr Unternehmerdarlehen gezahlten Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückfordern können.

Fazit:

Da insbesondere für Altfälle die Verjährung der Rückforderungsansprüche droht, ist besondere Eile geboten, um die von den Kreditinstituten vereinnahmten Entgelte im jeweiligen Einzelfall zurückholen zu können.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zur Durchsetzung Ihrer speziellen Rückforderungsansprüche haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht und
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® - Small.Different.Better

 

 

 

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