28. Juni 2017 Unser Team stellt sich vor: Rechtsanwalt Arnd Lackner

Arnd Lackner wurde im März 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und leitet seit April 2006 das allgemeine wirtschaftsrechtliche Dezernat der Kanzlei WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft. Da er sich in der Praxis überwiegend mit Fragen aus dem Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht befasst und zudem erfolgreich die entsprechenden Fachanwaltslehrgänge absolvierte, führt er die Titel „Fachanwalt für Steuerrecht" und „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht".

    Druckversion

 

Herr Rechtsanwalt Lackner ist nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei den verschiedensten unternehmerischen Tätigkeiten insbesondere auch in steuerlicher Hinsicht behilflich. In sämtlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren unterstützt er Sie bei der Geltendmachung steuerrechtlicher Ansprüche.

Auch im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht er Ihnen zur Seite und bietet Unterstützung bereits im Vorfeld der Strafverteidigung an. So leistet er insbesondere bei der Anfertigung einer Selbstanzeige oder auch bei einer Betriebs- und Steuerfahndungsprüfung Hilfestellung, damit Fehler vermieden werden, die sich negativ auf das bevorstehende Verfahren auswirken können.

Im besonderen Tätigkeitsschwerpunkt des Zollrechts berät Rechtsanwalt Lackner Sie nicht nur zur Wahl des Herkunfts- und Ursprungslandes sowie zum Ursprungsnachweis, sondern informiert auch umfassend zur Zollanmeldung und zum Zollverfahren. Er zeigt Ihnen ferner auf, wie Sie sich gegen Marken- und Produktpiraterie wehren und die Einfuhr gefälschter Waren verhindern können. Zudem werden Sie von ihm vor den Finanzgerichten vertreten, wenn Sie gegen einen Abgabenbescheid oder andere Entscheidungen der Zollbehörden vorgehen möchten. Rechtlichen Rat bietet er Ihnen darüber hinaus auch an, wenn Ihnen auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchssteuer eine Straftat vorgeworfen wird.

Die Gestaltung, Überprüfung und Optimierung von Verträgen (Verkaufs- und Einkaufbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, langfristige gewerbliche Miet- und Bezugsverträge, Lizenzverträge usw.) übernimmt Herr Rechtsanwalt Lackner für Sie gerne. Hierbei achtet er auch darauf, dass diese nicht gegen europäisches Recht verstoßen.

Er unterstützt Sie des Weiteren bei der Gestaltung Ihres Vertriebsweges und erstellt Handelsvertreterverträge sowie Vertragshändler- und Franchiseverträge. Fragen im Rahmen der Vertragsbeendigung, die beispielsweise die Rücknahme der Vertragsware oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot betreffen, beantwortet er Ihnen ebenfalls zuverlässig und vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Lassen Sie sich bei der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung eines Unternehmens von Herrn Rechtsanwalt Lackner zur Wahl der richtigen Rechtsform beraten und bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags unterstützen. Zudem informiert er Sie zur Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter. Bei einer Firmengründung oder Unternehmensverlagerung ins Ausland können Sie sich ebenfalls an Herrn Lackner wenden, da er als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht auch bei grenzüberschreitenden Fragen in diesem Bereich über fundiertes Wissen verfügt.

Herr Rechtsanwalt Lackner berät Sie zur optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis auftreten, und klärt Sie zum Kündigungsschutz auf. Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags hilft er Ihnen durch klare Formulierungen und eine präzise Vorbereitung, eine Kündigungsschutzklage und somit zeit- und kostenintensiven Prozess zu vermeiden.

Damit Ihre Unternehmensnachfolge nicht an einer unzureichenden Planung und Vorbereitung scheitert, sollten Sie sich hierbei von Herrn Rechtsanwalt Lackner unterstützen lassen. Er berücksichtigt dabei auch alle steuerlichen und erbrechtlichen Aspekte. Zudem achtet er darauf, dass Liquiditätsverluste vermieden werden und ist Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Nachfolgers behilflich.

Die vielfältigen Möglichkeiten des sinnvollen Vermögenseinsatzes und wie Sie dabei gleichzeitig Steuern sparen können, zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt Lackner gerne auf. Er berät Sie zur Wahl der geeigneten Rechtsform und gestaltet Satzungen zur Erlangung bzw. Erhaltung der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus informiert er Sie zur zeitnahen Mittelverwendung und Bildung zulässiger Rücklagen. Auch Ihre Fragen zur Organhaftung und zum Spendenrecht werden von ihm kompetent beantwortet.

Weitere Informationen zu Herrn Rechtsanwalt Lackner finden Sie unter www.webvocat.de. Gerne können Sie sich hierzu auch über das Anwaltsprofil von Herrn Lackner unter www.anwalt.de informieren.

 

 

Zurück

Weiterempfehlung in Social Networks: