14. Januar 2019 Bundesregierung: Jahreswechsel – das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht

Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 werden im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen wirksam. Die Bundesregierung hat unter www.bundesregierung.de eine Übersicht der auszugsweise dargestellten folgenden wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt:

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„1. Arbeit und Soziales

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab 2020. Vor allem Beschäftigte im Osten Deutschlands und Frauen profitieren von den Erhöhungen. Sie arbeiten besonders häufig im Niedriglohnbereich.

Brückenteilzeit: Arbeitszeit passend zum Lebe

Arbeitszeit die zum Leben passt - das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ab 1. Januar können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen.

Qualifizieren für den digitalen Wandel


Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen.

Zudem sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen


Ab Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Rechengrößen werden damit wie in jedem Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Das ist notwendig, um die soziale Absicherung stabil zu halten.

2. Gesundheit


Gesetzliche Krankenversicherung: finanzielle Entlastung und einfacherer Zugang


Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt

Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.

Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Zudem gibt es nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.

Gute Pflege stabil finanziere

Zum 1. Januar 2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Damit lässt sich sicherstellen, dass alle Mehrausgaben in der Pflegeversicherung solide finanziert werden können – sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben.

3. Verbraucherschutz


Mehr Rechte für Miete

Die Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2019 transparenter und wirksamer werden. Vermieter müssen Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt.

Es wird einfacher, zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Künftig genügt eine einfache Rüge, - etwa der Satz "Ich rüge die Höhe der Miete".

Versicherungen: Transparenz durch Pflicht-Infoblatt

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 1. Januar ein neues Informationsblatt Pflicht.

Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vorm Unterschreiben auf maximal drei Seiten informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Paketversand EU-weit transparenter und preisgünstige

Hohe und unterschiedliche Lieferpreise bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind bisher eines der Haupthindernisse für Online-Shopper und -Einzelhändler. Verbraucher und Online-Einzelhändler haben ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, auf einer speziellen Webseite Preise zu überprüfen und nach den besten Angeboten zu suchen. Kurierdienste müssen Kunden klare Informationen über Lieferpreise und -konditionen geben. Die nationalen Postbehörden werden Daten von Versandunternehmen sammeln, um den Markt zu überwachen und unangemessen hohe Tarife zu bewerten.

4. Energie

Ökostrom-Umlage sinkt 2019

Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,405 ct/kWh (Cent pro Kilowattstunde). Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Berechnet wird sie als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom. Je billiger der Strom für die Energiekonzerne ist, desto höher die Umlage - und umgekehrt. Verbraucher zahlen die EEG-Umlage über die Stromrechnung.

5. Steuern und Finanzen


Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag steigen

Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 auf 204 Euro. Bereits zum 1. Januar 2019 wird der  steuerliche Kinderfreibetrag  auf 7.620 Euro erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird höher. Familien werden damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet.

Grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen

- ergänzt am 2.1.2019 -

Die Bundesregierung hat mit dem Umwandlungsetz ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens sichert. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten

6. Umwelt

Mehr Recycling, weniger Abfall

220,5 Kilogramm Verpackungsmüll ist 2016 pro Person angefallen. Damit liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 167,3 Kilo. Mit dem neuen Verpackungsgesetz  wird die Recyclingquote deutlich erhöht, vor allem für Kunststoff, Glas, Eisen, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen. Erstmals werden finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen gesetzt. Der Wettbewerb wird fairer, weil auch der Online Handel sich zukünftig finanziell am Entsorgungssystem beteiligen muss. Ein neues bundesweites Verpackungsregister gibt jedermann die Möglichkeit, sich online zu informieren. Mehrweg und Einweg wird zukünftig am Supermarktregal kenntlich gemacht und erleichtert so Verbrauchern ihre Wahl.

7. Verkehr


Lkw-Maut: Höhere Mautsätze ab Januar 2019

Zum 1. Januar 2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Dies geht aus dem aktuellen Wegekostengutachten hervor, das Grundlage des 5. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist.“

Fazit:


Die Neuregelungen entlasten zwar teilweise die Wirtschaft, führen aber nicht automatisch auch zu einem ansonsten dringend erforderlichen Bürokratieabbau. Was sich der Gesetzgeber in der laufenden Legislaturperiode ansonsten noch an für die Wirtschaft relevanten gesetzlichen Änderungen einfallen lassen wird, bleibt abzuwarten.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder speziellen wirtschaftsrechtlichen Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Arnd Lackner
Fachanwalt für Steuerrecht und
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