29. April 2020 Markenrecht: EuGH zum Amazon Marketplace: Lagerung ist keine Markenrechtsverletzung

Haftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen?

Auf dem Marketplace wurde das Parfüm „Davidoff Hot Water“ von einem Drittanbieter verkauft. Amazon ermöglicht es Drittanbietern zudem ihre Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Die Waren werden nach einer Bestellung von Amazon verpackt und versandt.

Nun verklagte der Parfüm- und Kosmetikkonzern Coty verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadensersatz. Coty, als Lizenzinhaberin der Marke, hatte dem Verkauf des Parfums nicht zugestimmt und vertrat die Auffassung, dass Amazon durch die Lagerung und den Versand der Ware eine Markenrechtsverletzung begehe.

Der Europäische Gerichtshof hat am 02. April 2020 allerdings entschieden, dass die bloße Lagerung von Waren im Rahmen eines Online-Marketplace keine Markenrechtsverletzung darstellt (Urt. v. 02.04.2020, Az. C-567/18).

Der EuGH vertrat die Auffassung, dass Amazon die Marke nur dann verletze, wenn es wie der Verkäufer den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Dies war allerdings vorliegend nicht der Fall, da das Parfum von einem Drittanbieter verkauft wurde. "Folglich haben die Amazon-Unternehmen die Marke Davidoff nicht selbst benutzt", so das Gericht in seiner Mitteilung zu der Entscheidung.

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