13. November 2019 Handelsrecht: Incoterms® 2020: Auswirkungen auf den internationalen Handel

Bereits seit dem Jahr 1936 gibt die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) auch als Incoterms® bekannte „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ heraus. Hierbei handelt es sich um international anwendbare Standards zu den Lieferbedingungen im internationalen Handel, die von der ICC alle 10 Jahre an die sich fortlaufend ändernden internationalen Handelsbräuche angepasst werden.

Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und verfolgt die allgemeine Zielsetzung der erleichterten Anwendung, der Preissenkung und der Digitalisierung der Standards im internationalen Handel.

Bei der Anwendung der elf neuen Handelsklauseln

EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

sollte Folgendes beachtet werden:

1.    Auswahl der für das konkrete Handelsgeschäft passenden Klausel der Incoterms®.
2.    Ausdrückliche Vereinbarung dieser Klausel der Incoterms® im konkreten Handelskaufvertrag.
3.    Möglichst genaue Bestimmung von Liefer-/Bestimmungsort im Kaufvertrag.
4.    Regelung der weiteren wesentlichen Vertragsbestimmungen im Kaufvertrag.

Fazit:

Die Incoterms® 2020 ersetzen keinen Kaufvertrag. Bei den Incoterms® handelt es sich vielmehr um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die eine standardisierte Abwicklung von Kaufverträgen im (inter)nationalen Handel ermöglichen, indem sie Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorbeugen können und damit Rechtssicherheit schaffen für die beteiligten Handelspartner schaffen.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder einem speziellen Handelsgeschäft haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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