28. Mai 2020 Wettbewerbsrecht: Mineralwasser gegen Leitungswasser

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) zieht gegen kommunale Trinkwasserversorger vor Gericht. In einem sehr interessanten Prozess vor dem LG München geht die deutsche Mineralwasserindustrie durch den VDM gegen kommunale Trinkwasserversorger vor. 

Der VDM hatte eine einstweilige Verfügung beantragt und hierdurch 16 niederbayerischen Gemeinden die Eigenwerbung für ihr "gesundes"  Leitungswasser verboten.

Das OLG München hob allerdings am Donnerstag diese einstweilige Verfügung auf, die dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe einen Artikel über "unser gesundes Wasser" auf seiner Internetseite untersagt hatte. Die Münchner Richter sehen weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht.

Begründet wurde die Aufhebung der einstweiligen Verfügung damit, dass die Trinkwasserversorgung  zur Daseinsvorsorge gehöre und die Kommunen damit hoheitlich tätig seien. Wenn die Kommunen den gesetzlichen Auftrag zur Trinkwasserversorgung haben, dann kann die Tätigkeit der öffentlichen Hand auch nicht durch das Wettbewerbsrecht überprüft werden. 

Der VDM empfindet die Entscheidung des OLG München als inakzeptabel (https://www.vdm-bonn.de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/presseinformationen.html). Das Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit steht noch aus.

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