28. Mai 2020 Markenrecht: „Quadratisch, Praktisch, Gut“

Seit Jahrzehnten wirbt der Schokoladenhersteller Ritter Sport mit dem Slogan "Quadratisch. Praktisch. Gut."
- Dürfen trotzdem auch andere Schokoladen quadratisch sein?

Die Frage, ob neben Ritter Sport auch andere Schokoladen quadratisch sein dürfen, beschäftigt nun erneut den BGH. Konkurrent Milka möchte die begehrte Form nutzen und will den Markenschutz zum wiederholten Male aufheben lassen. 

Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG hat sich die quadratische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Konkurrent Milka versucht, die Löschung durchzusetzen. 

Der Streit zwischen den beiden Schokoladenherstellern zieht sich nun schon zehn Jahre hin. Bereits zum zweiten Mal müssen die Richter in Karlsruhe über den Streit entscheiden.

Im Jahr 2018 hatte das Bundespatentgericht entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Gegen dieses Urteil wehrt sich Milka vor dem BGH.

Bei dem Verfahren dreht sich alles um die Frage, ob das Schokoquadrat ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Denn das ist laut Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz. Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen auf Dauer ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre.

Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden (Az. I ZB 42/19 u.a.).

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Markenrecht haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwältin Kerstin Alt


WAGNER Rechtsanwälte webvocat® - Small.Different.Better

Zurück

Weiterempfehlung in Social Networks: