26. April 2016 Wettbewerbsrecht: BGH zur Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internethandel

Der BGH hat bereits Ende des vergangenen Jahres (Urteil vom 05. November 2016, Az.: I ZR 182/14) entschieden, dass die Werbung mit sogenannten Streichpreisen, welchen ein niedrigerer Preis gegenüber gestellt wird, auch im Internet nicht bereits wegen des Fehlens eines gesonderten Hinweises - welcher klarstellt, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früheren Preis handelt - irreführend und somit wettbewerbswidrig ist, sofern sich dieser Umstand aus der übrigen Werbung klar und eindeutig ergibt.

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I. Sachverhalt

Beanstandet wurde vorliegend ein Angebot, mit welchem die Beklagte auf der Internetseite Amazon.de geworben hat. Konkret befand sich im Rahmen des Angebots ein höherer durchgestrichener Preis, darunter war ein niedrigerer Preis gesetzt.

II. Rechtliche Würdigung


Der BGH hat  sich vorliegend der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen und hierbei insbesondere klargestellt, dass der Verbraucher bei der vorliegend beanstandeten Werbung mit Streichpreisen generell davon ausgehe, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher von dem Händler verlangten Preis handele. Eine gesonderte Klarstellung, welche Preise in einem solchen Angebot verglichen werden, sei daher nicht erforderlich.

Im Gegensatz hierzu erfordert ein Preisvergleich, welcher gerade nicht mit dem zuvor vom Händler verlangten Preis erfolge, einen klarstellenden Hinweis, worauf sich der Preisvergleich im konkreten Fall beziehe.

Fazit:

Der BGH hat vorliegend darauf hingewiesen, dass es bei der Werbung mit Streichpreisen keinen Unterschied zwischen stationärem und Onlinehandel gibt, die Pflicht zur Erteilung eines klarstellenden Hinweises richtet sich vielmehr jeweils nach der Art des Angebots und Preisvergleichs.

Hinzuzufügen ist, dass der BGH vorliegend nicht darüber entschieden hat, ob der Preisvergleich auch tatsächlich der Wahrheit entsprochen hat. Dies ist allerdings selbstverständlich ebenfalls Voraussetzung für eine rechtmäßige Werbung mit Preisvergleichen.

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