31. Januar 2017 Markenrecht: Das Heidelberger „Hard Rock Café“ muss schließen

Was lange währt… wird nicht immer gut: Das Heidelberger Hard Rock Café, welches bereits seit 1978 das Hard- Rock- Logo verwendete, muss nach langem Rechtsstreit unter seinem bisherigen Namen schließen.
Dieser Vereinbarung ging ein langjähriger Rechtsstreit voraus, der sogar bis zum BGH ausgetragen wurde (BGH, Urteil vom 15. August 2013, Az. I ZR 188/11). Ursache des Rechtsstreit war, dass die bekannte Restaurantkette, die verschiedene „Hard-Rock-Cafés“ betreibt, gegen ein in Heidelberg gelegenes „Hard-Rock-Café“ vorging.

 

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Das Heidelberger Café gehörte nicht zu Hard- Rock- Gruppe. Das bekannte „Hard- Rock“ Logo verwendete das Heidelberger Café aber bereits seit 1978, die „Hard- Rock“ Gruppe ließ das Logo allerdings erst ca. acht Jahre als Marke für Bekleidung anmelden, das erste Café öffnete erst 1992.

Der BGH verbot mit seinem Urteil dem Heidelberger Café bereits im Jahr 2013 den Vertrieb von Merchandise- Artikeln mit dem geschützten Logo. Der BGH entschied richtigerweise, dass die Ansprüche, welche aus dem Betrieb des Ladens resultierten, bereits verwirkt seien. Allerdings sah der BGH in dem Vertrieb eine Markenrechtsverletzung, da das Heidelberger Café eine Lizenz zur Nutzung des Logos nicht besaß.

Als Folge des BGH- Urteils entschied das OLG Karlsruhe (Urteil vom 29. Juli 2015, Az.: 6 U 94/10) in einem weiteren Verfahren, dass das Heidelberger Restaurant nicht weiter unter seinem bisherigen Namen auftreten dürfe. Das OLG stellte zudem eine erhebliche Schadensersatzpflicht der Heidelberger fest.

In dem nun zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich verzichtete die Hard- Rock- Gruppe auf einen Teil des Schadensersatzes, im Gegenzug dazu verpflichtete sich das Heidelberger Café allerdings zur Schließung unter seinem bisherigen Namen. Das Heidelberger Hard- Rock Café darf somit seinen Betrieb nunmehr nicht weiter fortsetzen und auch seinen bisherigen Namen nicht weiter verwenden.

Das Heidelberger Café muss seinen Betrieb nunmehr unter einem anderen Namen fortsetzen.

Fazit:

Diese Entscheidung macht im Endeffekt deutlich, welche Folgen eine unberechtigte Nutzung einer Marke nach sich ziehen kann. Zudem wird in dieser Entscheidung auch deutlich, welche Rechte man aus einer Markenrechtsverletzung herleiten kann.

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