29. August 2017 Wettbewerbsrecht: Link zur OS-Plattform ist auch bei gewerblichen Ebay-Angeboten Pflicht

Hierauf wies das OLG Hamm mit Beschluss vom 3. August 2017 hin. Artikel 14 der europäischen Online Dispute Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) verpflichtet in der EU niedergelassene Unternehmer und Online-Marktplätze, die  Online- Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, auf ihren Websites einen Link zur sogenannten OS-Plattform einzustellen. Diese Plattform wurde durch die Europäische Kommission eingerichtet und dient der Vermittlung von Verbrauchern an die jeweils zuständigen Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Streitbeilegung.

  Druckversion


Die Beklagte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren argumentierte, die ODR-Verordnung regele keine Angebote auf Handelsplattformen wie Ebay. Demgegenüber vertrat das Gericht die Auffassung, Sinn und Zweck der Verordnung gebiete ein weites Verständnis der Hinweispflicht. Der ausdrücklich geregelten Verpflichtung für Online-Marktplätze könne nicht im Umkehrschluss entnommen werden, dass einzelne Angebote auf Handelsplattformen und einzelne Anbieter von der Hinweispflicht ausgenommen sein sollen. Vielmehr würden auch diese von dem Begriff „Website“ erfasst.

Im Übrigen genüge der rein textliche Hinweis in den AGB der Beklagte nicht, da die Verordnung ausdrücklich einen „Link“ verlangt.

Fazit:

Wer gewerblicher Händler auf Handelsplattformen aktiv ist, muss ebenso wie Betreiber eigenständiger Webshops einen Link auf die OS-Plattform der Kommission bereitstellen. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der Händler nicht an der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen möchte.

Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht kann eine Abmahnung nach sich ziehen und somit Kosten auslösen, welche wahrlich in keinem Verhältnis zu dem denkbar geringen Aufwand einer Verlinkung stehen.

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/02_aktuelle_mitteilungen/106-17-OS-Plattform-gewerbliche-eBay-Angeboten.pdf

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Wettbewerbsrecht haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Thorsten Dohmen LL.M.  

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® - Small.Different.Better

Zurück

Weiterempfehlung in Social Networks: