21. Dezember 2016 Steuerrecht: Alle Jahre wieder – der Weihnachtsbaum und die Umsatzsteuer

Wieviel Umsatzsteuer auf den Kauf eines Weihnachtsbaums zu zahlen ist, sollte doch nun wirklich nicht so schwer sein - könnte man meinen. Für eine normalen Weihnachtsbaum – egal ob geschlagen oder im Topf - werden zunächst grundsätzlich 7% Umsatzsteuer fällig, es sei denn, man bevorzugt - warum auch immer - künstliche Weihnachtsbäume. Diese lösen den Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer aus.

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Überhaupt keine Umsatzsteuer fällt für den Erwerb eines Weihnachtsbaums von einem privaten Verkäufer an, da dieser kein Unternehmer ist und Privatgeschäfte grundsätzlich nicht steuerbar sind.

Aber Achtung, auch hier hat das Umsatzsteuergesetz wieder eine Ausnahme parat: Verkauft der private Verkäufer mindestens 140 Weihnachtsbäume, so gilt dies als unternehmerische Tätigkeit, mit der Folge von 7 % Umsatzsteuer.

Die Ausnahme von der Ausnahme gilt dann wiederum für sog. Kleinunternehmer, die bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze von der Umsatzsteuer vollständig befreit sind, aber wiederum frei entscheiden können, ob sie nicht doch freiwillig umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen.

Ist der Weihnachtsbaumverkäufer gar kein gewerblicher Händler, sondern ein Forstwirt, zahlt man für einen Weihnachtsbaum nur 5,5 % Umsatzsteuer, es sei denn, auch der Forstwirt hat freiwillig die Regelbesteuerung gewählt. Dann fallen wiederum 7 % Umsatzsteuer an.

Völlig steuerfrei kann der Erwerb eines Weihnachtsbaums aus dem Ausland erfolgen - allerdings löst dies unter Umständen eine Erwerbsbesteuerung aus.

Der Steuerwahnsinn ist aber auch hier noch lange nicht zu Ende: Truppenmitglieder der NATO-Staaten erhalten einen Weihnachtsbaum zum Steuersatz von 0 %, also nicht etwa umsatzsteuerfrei.

Zuletzt bleibt dann noch der Kauf eines gebrauchten künstlichen Weihnachtsbaums. Dann greift zwar grundsätzlich wieder der Regelsatz von 19 % Umsatzsteuer, jedoch nicht auf den vollen Preis, sondern nur auf die Differenz zum ursprünglichen Einkaufspreis. Das Ganze gilt natürlich auch für einen echten Weihnachtsbaum – aber wer kauft schon einen gebrauchten Weihnachtsbaum?

Fazit:

Schon erstaunlich, welche Probleme der Kauf eines Weihnachtsbaums umsatzsteuerrechtlich mit sich bringen kann. Leider zeigt das Thema aber lediglich den Umfang und die Schwerfälligkeit der Umsatzsteuer allgemein, die dringender denn je europaweit erleichtert und vereinheitlicht werden müsste. In diesem Sinne, frohe Weihnachten!

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zu einem speziellen Umsatzsteuerfall haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht und
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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