31. August 2015 Vorstellung der Datenschutzbeauftragten der Kanzlei WAGNER Rechtsanwälte webvocat:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen heute unsere Datenschutzbeauftragten, die netvocat® GbR – Externer Datenschutz und Seminare 

vorstellen.

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Nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen in Deutschland sog. öffentliche Stellen, z. B. Behörden, und nicht rein zu privaten Zwecken tätige nicht-öffentliche Stellen, d. h. grundsätzlich Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine, Freiberufler etc., bis auf wenige Ausnahmen einen internen oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 10 Beschäftigte ständig automatisiert (i. d. R. mittels Computer) personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten etc. (z. B. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Bank-, Lohndaten, E-Mailadressen, IP-Adressen usw.) erheben, verarbeiten oder nutzen.


Im Falle der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von besonderen Arten von personenbezogenen (sensiblen) Daten (z. B. Gesundheitsangaben oder Angaben über die rassische/ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person etc.), gelten teils strengere Vorgaben, wonach auch bei weniger als 10 mit der automatisierten Daten-verarbeitung beschäftigten Personen ein Datenschutzbeauftragter zu verpflichten ist.

Eine solche Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erfolgt in aller Regel in den Bereichen Geschäftsführung, (Lohn-)Buchhaltung, Personalverwaltung, Marketing und Vertrieb.

Verstöße gegen die Bestimmungen des BDSG, angefangen bei der Nichtbestellung oder fehlerhaften Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - hier gelten besondere Voraus-setzungen, wie z. B. eine nachweisliche fachliche Eignung der Person - bis hin zu unbefugter Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte etc., können nicht nur Schadensersatzansprüche der Betroffenen gegenüber der verantwortlichen Stelle, z. B. der Geschäftsführung einer GmbH, auslösen, sondern auch von den Behörden mit erheblichen Bußgeldern in Höhe von bis zu 300.000 EUR sanktioniert werden - je nach Größe des Unternehmens und Schwere des Verstoßes.

Hierbei gilt, dass die verantwortliche Stelle, d.  h. beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG, der für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb des Betriebes verantwortlich ist, für Verstöße u. U. persönlich und mit seinem Privatvermögen haftet!

Da das BDSG auch für Rechtsberater und insofern auch für WAGNER Rechtsanwälte webvocat gilt, haben wir u. a. zur Entlastung unserer Belegschaft die netvocat GbR als externe Datenschutzbeauftragte bestellt.

Im Bereich des betrieblichen Datenschutzes stellt der datenschutzkonforme Umgang mit u. a. personenbezogenen Mitarbeiter- und Kundendaten - zunehmend auch auf internationaler Ebene - viele Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es wichtig in diesem Bereich kompetente Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.

Die netvocat® GbR ist auf die Beratung im Bereich des Datenschutzes spezialisiert. Die geschäftsführenden Gesellschafter der netvocat® GbR verfügen über eine entsprechende rechtliche Ausbildung und die notwendige Berufserfahrung.

Im Rahmen eines aktiven Datenschutzmanagements erbringt die netvocat® GbR sämtliche gesetzlich geforderten Leistungen im Bereich des Datenschutzes. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Analyse des datenschutzrechtlichen IST-Zustandes und Erstellung eines umfassenden Prüfberichts.

  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs samt kurz-, mittel- und langfristigem Datenschutzfahrplan sowie fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

  • Klare Handlungsempfehlungen für Geschäftsführung und Beschäftigte.

  • Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen und periodische Prüfung des aktuellen Datenschutz-Standards.

  • Erstellung relevanter datenschutzrechtlicher Dokumente, wie z. B. Erklärungen zur Verpflichtung a. d. Datengeheimnis nach § 5 BDSG, Auftragsdaten-verarbeitung-vereinbarungen, BYOD-Richtlinien etc.

  • Hilfe bei Datenschutzpannen und speziellen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

  • Aktualisierungsempfehlungen im Falle neuer nationaler und europäischer Regelungen und entsprechende Hilfe bei der innerbetrieblichen Umsetzung neuer Datenschutzstandards.

  • Durchführung von notwendigen datenschutzrechtlichen (Sensibilisierungs-) Schulungen und Seminaren für Geschäftsführung und Beschäftigte.


Als externe Datenschutzbeauftragte steht die netvocat® GbR sowohl der Geschäftsleitung, als auch den Beschäftigten, Kunden und Behörden in Fragen des Datenschutzes als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ein weiterer Dienstleistungsschwerpunkt der netvocat® GbR liegt im Angebot von rechtlichen Schulungen, Seminaren und Workshops.

Das aktuelle Seminar unter der Leitung von Frau Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M. zum Thema „Rechtliche Risiken im Internet und Social Media – Workshop für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen“ richtet sich vor allem an Unternehmen und Behörden.

Die Teilnehmer erhalten im Rahmen dieses Seminars einen umfassenden Überblick über (teils kostenträchtige) rechtliche „Abmahnfallen“ im Internet und auf Social-Media Profilen sowie entsprechende praktische Handlungsempfehlungen.

Mitarbeiter von Behörden und öffentlichen Einrichtungen werden über rechtliche Besonderheiten - wie etwa Geheimhaltungspflichten - aufklärt, die insbesondere bei der Kommunikation mit Bürgern zu beachten sind.

Falls Sie an den Dienstleistungen der netvocat® GbR als externe Datenschutzbeauftragte oder an deren Seminaren und Workshops interessiert sind, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten und Ansprechpartner:


netvocat GbR – Externer Datenschutz und Seminare
Geschäftsführende und vertretungsberechtigte Gesellschafter und Ansprechpartner:
Erik Wagner (Datenschutzbeauftragter DSB TÜV) und Daniela Wagner-Schneider LL.M.
Großherzog-Friedrich-Str. 40
D-66111 Saarbrücken
Tel.: +49 (0) 681 93877277
Fax: +49 (0) 681 93877278
E-Mail: info@netvocat.de
Internet: www.netvocat.de  

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