Im Zollrecht vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen der Verwaltung durch die Zollbehörden übertragenen Rechtsbereichen, insbesondere
Auf diesen Gebieten erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf den Bereich der vorbeugenden Beratung bei Vertragsgestaltung, Wahl des Herkunfts- und Ursprungslandes, Ursprungsnachweises sowie Zollverfahren und Zollanmeldung.Im Bereich der Marken- und Produktpiraterie beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Wahl geeigneter Zollmaßnahmen, wie z. B. Zollbeschlagnahmeanträge, um bereits die Einfuhr rechtsverletzender Waren zu verhindern und sodann gegen die Rechtsverletzer vorgehen zu können. Wir erwirken zudem Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide und andere Entscheidungen der Zollbehörden und übernehmen die Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten. Zuletzt verteidigen wir auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchssteuersachen unsere Mandanten auch in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren vor allen deutschen Zollbehörden und Strafgerichten.

Pressemitteilung der Universität des Saarlandes - Saarbrücken -Mittwoch, 15....

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Pressemitteilung der Universität des Saarlandes - Saarbrücken -Donnerstag, 4....