Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung einer neuen Existenz, dem Erwerb eines Unternehmens oder einer Betriebserweiterung wird das Fundament einer erfolgreichen oder erfolglosen Zukunft gelegt. Fehler in diesem Stadium sind nur schwer korrigierbar. Auch wir können Ihnen keine erfolgreiche Zukunft garantieren, aber mit Ihnen dafür sorgen, dass nicht grundlegende und folgenschwere Fehler den Weg dahin verhindern oder zumindest erheblich erschweren.

Darüber hinaus unterstützen und beraten wir Sie - gegebenenfalls zusammen mit unseren Kooperationspartnern -

  • bei der Wahl der richtigen Rechtsform,
  • bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge,
  • bei der Beschaffung günstiger Kredite und Finanzierungsmöglichkeite,
  • bei der Abfassung aller wichtigen, Ihr Unternehmen betreffenden Verträge, insbesondere mit Mitarbeitern, Zulieferern, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern,
  • in Haftungsfragen die Geschäftsführung und Gesellschafter betreffend,
  • bei der Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Gesichtspunkte
  • bei der Firmengründung im bzw. der Unternehmensverlagerung ins Ausland.


IhrAnsprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht.



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