EN
 

Registrierung von Geschmacksmustern

Ein Geschmacksmuster kann national, auf europäischer Ebene oder international registriert werden:

  • Nationale Geschmacksmuster können für die Bundesrepublik Deutschland   bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingetragen werden.
  • Für das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft kann ein Geschmacksmuster als Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien registriert werden. Daneben kann Musterschutz auch formlos als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlangt werden.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit einer internationalen Registrierung von Geschmacksmustern über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI).

In Zukunft wird der geschmacksmusterrechtliche Schutz zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Bereits heute ist beispielsweise der Erfolg einer Ware nicht mehr allein von preislichen und qualitativen Faktoren abhängig. Angesichts des verschärften Wettbewerbs wird die Produktgestaltung aus unternehmerischer Sicht immer bedeutsamer. Daher sollte auf das Design besonderes Augenmerk gelegt werden, um sich von Standardware erfolgreich abzuheben.

Als Schutz für entsprechende Designs ist es ratsam, eine Registrierung als Geschmacksmuster auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene vorzunehmen. Im Gegensatz zu dem formlos entstehenden, nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat eine solche Registrierung neben der längeren Schutzdauer vor allem den Vorteil der unbestreitbaren Nachweisbarkeit. Darüber hinaus wird aufgrund des wesentlich größeren Schutzumfangs des eingetragenen Geschmacksmusters ein umfassenderes Verbietungsrecht erworben.

Durch die Eintragung eines Geschmacksmusters kann ein relativ kostengünstiger und schneller Schutz erlangt werden. Gegenüber einer Markenregistrierung hat der Geschmacksmusterschutz insbesondere den Vorteil, dass ein Benutzungszwang nicht besteht und er sich auch als Alternative für unübliche Markenformen anbietet.

Geschmacksmuster- und markenrechtlicher Schutz kann sich in verschiedenen Bereichen überschneiden. Dies bietet einerseits zwar Möglichkeiten bei der Wahl des richtigen Schutzrechts, andererseits hat aber auch das Konfliktpotential erheblich zugenommen. In Zukunft werden insbesondere Kollisionen zwischen Marken und Geschmacksmustern vermehrt im Mittelpunkt stehen.

Daher sollte möglichst frühzeitig eine geschmacksmusterrechtliche Registrierung herbeigeführt werden, um sich das bessere Schutzrecht zu sichern.

Hierfür und für alle geschmacksmusterrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Team Gewerblicher Rechtsschutz gerne zur Verfügung.


zurück

Unsere Kontaktdaten:

Finden Sie hier


Gerne informieren wir Sie regelmäßig:

webvocat-Newsletter abonnieren


 

Saarland

24. April 2012 09:18

Schauspiele des Saarländischen Staatstheaters: "Der Gott...

"Der Gott des Gemetzels" - Schauspiel von Yasmina RezaTermine: Fr...


Campus Center (Foto: Iris Maurer)
24. April 2012 09:11

Über 500 Personalchefs in Deutschland stufen Saarbrücker...

Das jüngste Ranking der „Wirtschaftswoche“ belegt erneut die Spitzenposition...


Der Campus in Saarbrücken (Luftbild, Foto: Winkler)
24. April 2012 09:01

Saarbrücker Wissenschaftler entwickeln Sensoren zur...

Kernkraftwerke, Flughäfen, militärische Einrichtungen und Forschungsstätten...


zum Archiv ->