Auch hier vertreten wir national und international tätige Unternehmen verschiedener Branchen, Architekten, Keramikunternehmen etc.
Wir überprüfen vor jeder Geschmacksmusteranmeldung das Design auf die Eintragungsfähigkeit und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eventuell erforderliche neue Anmeldevorschläge.
Die eingetragenen Geschmacksmuster werden in unserer Kanzlei verwaltet und in Zusammenarbeit mit professionellen Recherchediensten überwacht.
In Konfliktfällen ergreifen wir sofort in Absprache mit unseren Mandanten die erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung der Geschmacksmuster.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Informationen über dieses Themengebiet.
Gerne tragen wir auch Ihre Geschmacksmuster ein und überwachen diese.
IhreAnsprechpartner für Designrecht.

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