Bevor Sie Verträge abschließen und mit Leistungen in Vorlage treten, überprüfen Sie die Bonität Ihres Vertragspartners durch Einholung von Auskünften (z. B. Creditreform). Hierbei können wir Ihnen bereits bei Eingehung der Geschäftsbeziehung behilflich sein.
Häufig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zeitgemäß und nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Dies kann zu erheblichen Rechtsnachteilen führen im schlimmsten Fall zum Forderungsausfall. Wir sind selbstverständlich bereit, zu angemessenen Honorarpauschalen Ihre AGB’s zu überprüfen.
Nach Erledigung des Auftrages sollten Sie dem Vertragspartner unverzüglich eine ordnungsgemäße Rechnung zuleiten, wobei die neuen steuerrechtlichen Erfordernisse zu berücksichtigen sind, wie z. B. Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die Erteilung einer Rechnungsnummer. Wenn Sie mit der Rechnungserstellung längere Zeit warten, überlegt sich der Kunde eher, was er an Ihren Leistungen zu bemängeln hat. Setzen Sie bereits in der Rechnung eine Zahlungsfrist. Bereits die erste Mahnung sollte per Fax oder mit Einschreiben/Rückschein erfolgen, um die Inverzugsetzung im Streitfall beweisen zu können.
Überwachen Sie konsequent und täglich die ausstehenden Rechnungen. In der ersten Mahnung sollte ebenfalls eine Zahlungsfrist gesetzt sein. Wenn auch diese fruchtlos verstrichen ist, setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nur die wenigsten Zahlungsversäumnisse sind auf Vergesslichkeit zurückzuführen. Wenn nach der ersten Mahnung nicht unverzüglich bezahlt wird, hat dies meistens andere Ursachen. Oft ist der Schuldner schon "klamm" und bezahlt mit eingehenden Geldern meistens die Gläubiger, die am lästigsten sind.
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