14. November 2014 Markenrecht: Sämtliche Converse-Positionsmarken in Deutschland und EU gelöscht

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Zur Erweiterung des Rechtsschutzes an den bekannten „Chucks“ hatte Converse Positionsmarken in Form der signifikanten Designdetails der „Chucks“ eingetragen, nämlich:

 

   

    

 

  

 



Auch die klassische „Chucks“-Sohle wurde als 3D-Marke beim HABM angemeldet:

Marke Nr. 007497373  

Im Auftrag eines großen deutschen Schuhhandelsunternehmens hatte unsere Kanzlei 2011 Löschungsanträge hinsichtlich der im Register des DPMA eingetragenen Positionsmarken und der 3D-Marke beim HABM gestellt.

Diesen Anträgen ist stattgegeben worden, zuletzt durch die Beschlüsse des DPMA vom 18. Juli und 17. September 2014. Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

Das DPMA hat die Entscheidungen auf § 8 II 2 MarkenG gestützt, mit der Begründung, dass den von Converse angemeldeten Positionsmarken für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft fehle. Die angemeldeten Bildzeichen wiesen keine von der Norm oder Branchenüblichkeit erheblich abweichenden Gestaltungsmerkmale auf. Selbst die Musterung auf den Stoßstreifen der Positionsmarken stelle lediglich ein dekoratives Element verkehrsüblicher Art dar.

Nach diesen Entscheidungen des DPMA und der Rücknahme der Anmeldungen vor dem HABM ist Converse nun nicht mehr Inhaberin von Rechten an Positionsmarken. Das Verfahren zur Löschung der 3D-Marke schwebt noch.

Wir empfehlen, eventuell eingehende Abmahnungen in jedem Fall rechtlich überprüfen zu lassen.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zu Markenrecht haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter wagner(at)webvocat.de oder telefonisch unter 0681/ 95 82 82-0.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Manfred Wagner

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® - Small.Different.Better

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