22. Dezember 2014 Steuerrecht: Buchführung: BMF veröffentlicht ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

Mit Newsletter 11/2014 hatten wir über die vom BMF am 14. November 2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff und die damit einhergehenden Praxisprobleme für betroffenen Unternehmen berichtet.

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Auch das BMF hat diese Probleme für die Unternehmenspraxis mittlerweile erkannt und hierzu unter www.bundesfinanzministerium.de die folgenden ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung veröffentlicht:

„Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ vom 14. November 2014 sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den Aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt.

Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden nachfolgende Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.“

Im Einzelnen liefert das BMF dann u. a. umfassende Beschreibungsstandards für die Datenträgerüberlassung, technische Bereitstellungshilfen, digitale Schnittstellen und durch die eingesetzte Prüfsoftware unterstützte Dateiformate.

Fazit:

Problem erkannt, Gefahr gebannt – könnte man meinen. Leider reduzieren auch die vom BMF zur Verfügung gestellten ergänzenden Informationen den mit der Elektronischen Buchführung für die Unternehmen verbunden Mehraufwand nicht wirklich. Bestehende Lücken und offene Definitionsfragen im System werden nach wie vor nicht geschlossen.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder einzelnen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter wagner(at)webvocat.de oder telefonisch unter 0681/ 95 82 82-0.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Arnd Lackner,
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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