27. Juli 2015 Arbeitsrecht: Hitzefrei für Arbeitnehmer?!

Vor allem in den letzten Wochen herrschten hohe Temperaturen und sogar eine neue Höchsttemperatur konnte in Deutschland, genauer in Kitzingen, gemessen werden: 40,3° C. Gerade bei diesen hohen Temperaturen kann es im Büro oder anderen Arbeitsstätten ziemlich warm werden. Dabei stellt sich die Frage, welche Rechte haben Arbeitnehmer, beziehungsweise, welche Pflichten haben Arbeitgeber zu erfüllen um allen Arbeitsschutzbedingungen nachzukommen.

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1.    Die Technische Regel für Arbeitsstätten


Diese Arbeitsschutzbedingungen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Der Arbeitgeber hat am klassischen Büroplatz für erträgliche Temperaturen im Sommer, so wie auch im Winter, zu sorgen. Orientieren kann man sich hierbei an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), deren Regelungen ab einer Innenraumtemperatur von 26° C greifen. In diesem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen, wie ein Sonnenschutz, ohne dabei jedoch das eindringen von Tageslicht zu verhindern. Weitere Maßnahmen fallen an, ab einer Lufttemperatur im Raum von mindestens 30° C, zu denen zum Beispiel eine Bereitstellung von Getränken und eventuell verkürzte Arbeitszeiten zählen. Bei einer Innenraumlufttemperatur von mindestens 35° C müssen je nach Arbeitsplatz Hitzeschutzkleidung und Luftduschen vorhanden sein, um den Arbeitnehmer ausreichend zu schützen.

2.    Bedeutung für den Arbeitnehmer


Auch wenn sich vielleicht viele Arbeitnehmer das bekannte „Hitzefrei“ aus ihrer Schulzeit zurückwünschen, gibt es keinerlei gesetzliche Richtlinien für „Hitzefrei“. Lediglich die durch den Arbeitgeber zu treffenden Schutzmaßnahmen sind, wie oben beschrieben, per Gesetz geregelt. Interessant ist in diesem Fall, ist die Rolle des Betriebsrates, der nach §  87 Abs. 1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht über die Regelung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz hat. Dieses Gesetz bietet Arbeitnehmern also ein direktes Mittel zum Eingreifen bei sehr hohen Temperaturen. Weiterhin kann durch Verhandlungen ein Abkommen geschlossen werden, dass Arbeitnehmern erlaubt eine andere Kleiderordnung (zum Beispiel: keine Krawatte) an besonders heißen Tagen festzulegen. Eine weitere Lösung wäre die Möglichkeit der Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden, beziehungsweise in die späteren Abendstunden, verbunden mit einer längeren Mittagspause an einem schattigen Ort.

3.    Bedeutung für den Arbeitgeber

Im Sommer gibt es viele Dinge, die aus Sicht der Arbeitgeber beachtet werden müssen. Zunächst muss bei einer Temperatur ab 26°C ausreichend Sonnenschutz für Arbeitnehmer ohne dabei zu viel des natürlichen Tageslichts zu nehmen. Zur Kühlung der Raumes wäre eine Klimaanlage optimal, soweit von den Arbeitnehmern gewünscht. Ab den bereits oben genannten Temperaturen, sollte der Arbeitnehmer kostenlose Getränke zur Verfügung stellen, was vor allem an Arbeitsstätten, die der Sonne ausgeliefert sind, wie Baustellen, ein wichtige Rolle spielt. Auch Absprachen mit dem Betriebsrat sind wichtig, um Streitigkeiten im Hitzefall präventiv zu verhindern, damit auch bei Hitze alles reibungslos ablaufen kann.

Fazit

Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht, aber es gibt eine Reihe an Mitteln, die helfen können die Hitze ein wenig erträglicher zu machen, wenn sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer zusammenarbeiten.

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